Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (AANV) vs. Steuerausgleich mit RelaxTax
Sollte man sich damit zufriedengeben, abspeisen lassen oder doch selbst das Zepter in die Hand nehmen und aktiv werden?
In der zweiten Jahreshälfte startet das Finanzamt automatisch eine Prüfung von Millionen Arbeitnehmern/innen in Österreich und prüft die Möglichkeit von AANV. Das Finanzamt bekommt über verschiedene Kanäle einige Informationen wie z.B. den Jahreslohnzettel oder ob du Spenden geleistet hast oder einen Kirchenbeitrag bezahlt hast. Zudem machen sie Annahmen, dass du keine weiteren Frei- oder Absetzbeträge mehr hast. Auf dieser Basis, wenn sich rechnerisch ein Steuerguthaben ergibt, schickt dir das Finanzamt automatisch einen Steuerbescheid mit einem errechneten Guthaben. Grundsätzlich ist das ist das ein netter Service des Finanzamts, speziell für Geringverdiener:innen oder Bezieher von Mindestpensionen.
Die Steuergesetze bieten eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen. Dem Finanzamt ist davon aber über den Datenaustausch nur ein ganz kleiner Bruchteil bekannt und dies dient als Basis für die oben erklärte AANV.
Die meisten Freibeträge oder Absetzbeträge kann das Finanzamt gar nicht wissen. Die Situation eines jeden einzelnen Arbeitnehmers ist individuell, kann von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein und sich auch verändern. Je nach Umstand hat man die Möglichkeit von Steuerbegünstigungen zu profitieren, WENN man diese denn auch entsprechend beantragt – nämlich in Form eines Steuerausgleichs und richtig beantragt!
Woher soll das Finanzamt zum Beispiel wissen, dass
- ich im vergangenen Jahr eine berufliche Weiterbildung gemacht habe und diese selbst bezahlt habe?
- ich Mitglied der Gewerkschaft meiner Berufsgruppe bin?
- ich täglich zur Arbeit pendle?
- ich mir beruflich relevante Fachliteratur gekauft habe?
- ich mir Arbeitsmittel für meine Arbeit selbst gekauft habe?
- ich den Job gewechselt habe und nun einer Berufsgruppe angehöre, für die es spezielle Werbungskostenpauschalen gibt?
- ich hohe Kosten für einen Zahnersatz und andere Krankheitskosten habe?
- ich an Zöliakie erkrankt bin und Mehrkosten für spezielle Verpflegung habe?
- ich an einer körperlichen oder geistigen Behinderung leide?
- ich Kinder habe und den FamilienBonusPlus beantragen möchte?
- ich Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher geworden bin?
- ich Kindesunterhalt zahle?
- uvm.
Anhand der kleinen Zahl dieser Beispiele kann man sehen, dass sich Steuerbegünstigungen sowohl aus beruflichen als auch aus privaten Umständen ergeben, die sich auch verändern können. All das kann das Finanzamt daher auch nicht in der AANV berücksichtigen.
Doch was, wenn ich schon einen Bescheid/ein Guthaben aus einer AANV bekommen habe aber noch andere Absetzmöglichkeiten habe – kann ich die noch beantragen? JA, natürlich kannst du das – nämlich indem du selbst aktiv einen Steuerausgleich einreichst!
Die Experten von RelaxTax empfehlen daher das Zepter selbst in die Hand zu nehmen. Unsere App bietet dafür eine bequeme und zuverlässige Möglichkeit den Steuerausgleich rasch zu erledigen. Nutze die Hilfe deines virtuellen Steuer Buddys und zudem auf unsere technische und fachliche Expertise.
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