Mit der SV-Nnummer zum Steuerausgleich
Und das Beste: Kein FinanzOnline Login erforderlich

In der RelaxTax App die Steuernummer mithilfe deiner SV-Nummer abfragen

Einige Teile unserer Infrastruktur verwenden bereits verschiedenste Automatisierungstechniken in der Cloud. So auch die Abfrage deiner Steuernummer direkt beim Finanzamt, kostenfrei mit RelaxTax, in wenigen Sekunden.

Gute Innovation hat keine Angst vor Regulierung, aber sie hat Angst vor veralteten Vorschriften, Jack Ma

Der Lookup für die Steuernummer ist nach Bilanzbuchhalter-Berechtigung reguliert, und unterliegt auch keiner veralteten Vorschrift. Daher ist es uns bei RelaxTax möglich diesen einfachen Service anzubieten.

Wenn es zum Steuerausgleich bzw. der elektronischen Übergabe kommt, befürworten wir aktuell noch einen Expertencheck.

Aktuell

Botendienst nach § 2 (1) Z3 BibuG enthält die Vorschrift, dass der Steuerausgleich unter Ausschluss jeglicher Vertretung übermittelt werden kann. Der Bilanzbuchhalter muss manuell die Daten aus dem vorher erstellen Steuerausgleich (z.B. Papierformular) innerhalb des Botendienstes in FinanzOnline eingeben.

RelaxTax hat jedoch eine Möglichkeit gefunden diesen Prozess mitSicherheits-Zwischen-Schritten zu automatisieren, Dominik Sprenger

jedoch einfacher wäre es, wenn:

Innovations Vorhaben

Innerhalb des Botendienstes nach § 2 (1) Z3 BiBuG, welches die Regulierung darstellt, die Möglichkeit besteht einen elektronischen Steuerausgleich aus z.B. BMD, RZL oder RelaxTax App einfach mittels Upload (Datenstrom- Verfahren) übermitteln zu können.

Bilanzbuchhalter haben diese Möglichkeit ja bereits für u.A. UVAs und sonstige monatliche Erklärungen, nicht aber eine Direktübermittlung über eine technische Server to Server Schnittstelle des BMF.

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Rechtliches

  • Schnellster Steuerausgleich mittels elektronischer Übermittlung an das Finanzamt
  • Produktpreise können sich ohne Benachrichtigung jederzeit ändern
  • Die finale Berechnung und Beurteilung über Steuerguthaben oder -nachforderungen erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt und wird mittels rechtsgültigen Einkommensteuerbescheid festgestellt

Kontakt

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