Ökosoziale Steuerreform 2022 in Österreich
Was haben Arbeitnehmer/innen davon?

Die ökosoziale Steuerreform 2022 bringt viele Änderungen bzw. Neuerungen. Ökologisch und Sozial waren auch zwei Begriffe, die bei der Gründung von RelaxTax im Jahr 2020 eine wesentliche Rolle spielten.

Ist es #ökologisch wenn im digitalen Zeitalter immer noch ein Drittel aller (Lohn)Steuerausgleiche (#Arbeitnehmerveranlagungen) immer noch in Papierform erledigt werden und so Millionen Formulare gedruckt, versendet/rückgesendet werden müssen? Wir finden nicht – Setzen wir gemeinsam einen kleinen Schritt um ökologischer zu sein.

Ist es #sozial, wenn man als Arbeitnehmer/in in Österreich oftmals nur von zu Recht zustehenden #Steuerfreibeträgen oder #Steuerabsetzbeträgen profitiert, wenn man sie auch "richtig" beantragt oder sich "auskennt"? Wir finden nicht – daher wollen wir jedem/jeder Arbeitnehmer/in dabei unterstützen es „richtig“ zu machen.

Wir als RelaxTax wollen insbesondere darstellen, was die ökosoziale Steuerreform für Arbeitnehmer/innen in Österreich bedeutet. Primär dürften wohl 3 wesentliche Elemente sein – nämlich die #Tarifsenkungen, die #Erhöhung des Familienbonus und der #Klimabonus. Machen wir daher einen kurzen Ausblick in die nahe Zukunft.

  1. Der Faktor Arbeit wird bis 2025 im Vollausbau um rund 4,7 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Die Tarifsenkungen der 2. und 3. Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent sollen mit Juli 2022 bzw. Juli 2023 in Kraft treten. Für das gesamte Jahr 2022 (bereits ab 1. Jänner 2022) soll ein Mischsteuersatz von 32,5% zur Anwendung kommen. Von der Tarifsenkung profitieren 3,8 Millionen Lohnsteuerzahlende. Auch diejenigen Menschen, die so wenig verdienen, dass sie kaum bis keine Steuern zahlen, werden mehr zum Leben haben. Durch die Erhöhung der SV Rückerstattung und die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages werden niedrige Einkommen und Pensionen bereits ab 2022 zusätzlich spürbar entlastet. Insgesamt profitieren rund 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten von den Entlastungsmaßnahmen für Geringverdiener. Auch wenn der Arbeitgeber/die Pensionskasse die Lohnsteuer jedes Monat schon einbehält und an das Finanzamt zahlt, lohnt sich ein #Lohnsteuerausgleich in den meisten Fällen, auch weil einige Begünstigungen wie zB die SV-Rückerstattung eben nur über Antrag/per Lohnsteuerausgleich gehen.

  2. Auch Familien werden durch die Erhöhung des Familienbonus von bisher 1.500 Euro pro Jahr und Kind auf 2.000 Euro pro Jahr und Kind deutlich gestärkt. Dazu kommt die Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 450 Euro. Wenn nicht schon der Arbeitgeber dies berücksichtigt, muss es mit einem Lohnsteuerausgleich beantragt werden.

  3. Um die Belastung der CO2-Bepreisung für die Bevölkerung auszugleichen wurde der #Klimabonus geschaffen. Hier gibt es verschiedene Stufen abhängig davon ob man in urbanen Zentren lebt oder am Land. Das wohl positivste an der ganzen Sache ist, das man hier nichts beantragen muss, weil das entsprechende Bundesministerium auf Basis der Daten-/Aktenlage die Auszahlung antragslos vornimmt. Hier werden die wesentlichen Daten inkl. österr. Kontonummer vom Finanzamt bzw. der Sozialversicherung an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt. Die Abwicklung ist also durchaus fortschrittlich, weil man nicht wieder einen eigenen komplizierten Antrag stellen muss.

ökologischKlimabonusSteuerreform 2022



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