Lohnsteuergutschrift € 1.340,00 für das Jahr 2019
The Real-Life-Example-Series von RelaxTax

Wir wollen euch nicht mit komplizierten Steuergesetzen, Richtlinien verwirren. Stattdessen wollen wir euch regelmäßig reale Beispiele unserer Kunden näher bringen und zeigen, warum es zu einer Lohnsteuergutschrift kam.


Herr Y hat von Jänner 2019 bis Juli 2019 bei einer österr. Firma als Angestellter gearbeitet und daher auch in Österreich gewohnt in dieser Zeit. Vorher und danach hat er in Deutschland gewohnt und an der Uni studiert. Seine Tätigkeit in Österreich war also ein Pflichtpraktikum.

Im Oktober 2021 hat er von RelaxTax erfahren und sich erinnert, dass er in 2019 mal in Österreich mehrere Monate gearbeitet hat.

Daraufhin hat er mit Hilfe des Steuer-Buddy Gernot seinen Steuerausgleich gemacht und auch freiwillige angegeben wie viel er in der Zeit in 2019 verdient hat.

Die unverbindliche Vorausberechnung erzielte ein Guthaben von € 1.340,00 an.

Herr Y hat RelaxTax beauftragt seinen Steuerausgleich beim Finanzamt einzureichen.

Einige Wochen später hat Herr Y vom Finanzamt einen Steuerbescheid mit exakt dem Guthaben erhalten. Da er ja nicht mehr in Österreich lebt, hat er RelaxTax kontaktiert und gefragt, wie er zu seinem Geld kommt? RelaxTax hat ihm einen Standard-Brief als Antrag auf Rückzahlung vorbereitet, den Herr Y an das Finanzamt geschickt hat – 10 Tage später war das Geld auf seinem Konto.

Wie kommt's? Es hat sich herausgestellt, dass die steuerpflichtigen Bezüge unter der Steuerfreigrenze von 12.000 Euro lag. Daher bekam er die max. mögliche Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (sog. Negativsteuer) von € 400,00 sowie die Lohnsteuer, die sein Arbeitgeber richtigerweise einbehalten hatte, von € 940,00 erstattet. So einfach.

Fazit: Hätte Herr Y keinen Steuerausgleich gemacht, würde das Geld immer noch beim Finanzamt liegen und wäre vermutlich verjährt. Wir finden ja, dass das Geld besser auf dem Konto von Herrn Y besser aufgehoben ist. Davon hat er einem Freund erzählt, der in einer sehr ähnlichen Situation war in 2019 -ratet mal was dann kam 😉

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  • Schnellster Steuerausgleich mittels elektronischer Übermittlung an das Finanzamt
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  • Die finale Berechnung und Beurteilung über Steuerguthaben oder -nachforderungen erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt und wird mittels rechtsgültigen Einkommensteuerbescheid festgestellt

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